Zum 1. April 2020 tritt das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen in Kraft.

Die Erhebung soll jährlich als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar durch das Statistische Bundesamt durchgeführt werden, erstmals für das Jahr 2022.
Zur Auskunft verpflichtet sind die nach Landesrecht für die polizei- und ordnungsrechtliche Unterbringung zuständigen Stellen.

Die Erhebungsmerkmale umfassen

  • Daten zur wohnungslosen Person: Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Haushaltstyp und Haushaltsgröße.
  • Daten zur Art der Unterbringung: kurzfristig in Notschlaftstellen oder Übernachtungsstellen, teilstationär, stationär, sonstiges.
  • Daten zum Träger der Unterkunft: überörtliche Träger der Sozialhilfe, Gemeinden und Gemeindeverbände, freie Träger, gewerbliche Anbieter, sonstige Träger.
  • Datum des Beginns der Unterbringung
  • Gemeinde nach Gemeindeschlüssel.

Alle diese Daten können jetzt schon in der GO ON® – Wohnungslosenhilfe erfasst und ausgewertet werden.

Wenn die Definition der gewünschten Schnittstelle seitens des Statistischen Bundesamtes vorliegt, werden wir einen entsprechenden Export der Daten aus der GO ON® – Wohnungslosenhilfe ermöglichen.