Können alle Hilfearten abgerechnet werden?

 

Ja, der große Vorteil von GOON ist, dass alle Hilfearten abgerechnet werden können. Durch die flexible Konfiguration im Programm, werden die abzurechnenden Leistung als auch der Workflow abgebildet. Zu den Hilfearten gehören z.B.: die Altenhilfe mit der vollstationären Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege aber auch Tages- und Nachtpflege Menschen mit Handicap (BTHG) Jugendhilfe / Kindertagesstätten Wohnungslosenhilfe Suchthilfe Werkstätten usw.

Kann ein Klient auch mehrere Personenstaus zugeordnet werden?

 

Ja es kann z.B. in der Hilfeart: Menschen mit Handicap einem Klienten ein Werkstattaufenthalt und ein Wohnaufenthalt zugeordnet werden. Dementsprechend wird auch die Abrechnung der unterschiedlichsten Leistungen gesteuert.

Auch in der Hilfeart: Altenhilfe lässt sich eine Kombination aus Kurzzeitpflege und
Tages-/Nachtpflege darstellen und entsprechend der Regularien abrechnen.

Kann ich verschiedenen Benutzern bzw. Benutzergruppen erlauben die Stammdaten zu ersehen bzw. verändern?

 

Ja, die berechtigten Mitarbeiter können Stammdaten und weitere Programm- bzw. Menüpunkte ersehen bzw. verändern. Über die Berechtigungssteuerung habe ich die Möglichkeit verschiedene Benutzerrechte zu definieren, die es entweder zulassen oder ablehnen Daten zu verändern bzw. einzusehen. Es stehen Berechtigungen für das „Neu erfassen“, „Ändern“, „Anzeigen“, oder „nicht Anzeigen“ zur Verfügung.

Kann ich schnell einen Mandantenwechsel durchführen?

 

Ja, über einen „Klick“ kann ich einen Mandantenwechsel durchführen. Natürlich kann ich nur die Mandanten sehen bzw. bearbeiten die für einen Benutzer freigeschaltet wurden.

Gibt es ein grafisches Belegungsmanagement?

 

Ja, das Belegungsmanagement wir je nach Hilfeart flexibel eingestellt.
Z.B. kann ich (in der Hilfeart „Altenhilfe“) sich die noch nicht voll belegten Zimmer/Betten mit einem Klick anzeigen lassen.

Sind die Abwesenheiten einfach zu erfassen?

 

Ja, Abwesenheiten können z.B. in den Klienten Stammdaten erfasst werden. Die dazugehörige Abrechnungsregel ist in dem jeweiligen Abwesenheitsgrund bereits hinterlegt, so dass ich nicht mehr über Karenztage, erster Tag der Abwesenheit oder letzter Tag der Abwesenheit usw. nachdenken muss. Das System erkennt automatisch, ob die Abwesenheit berücksichtigt werden muss oder nicht. Ebenso erfolgt eine automatische Erinnerung bzw. Informationsweitergabe an die entsprechenden Mitarbeiter, die für die Abrechnung bzw. Verwaltung zuständig sind.

Eine weiter Form der Erfassung von Abwesenheiten kann auch in einer sogenannten Stapelerfassung erfolgen, wo ich für eine Abwesenheit mehrere Klienten wählen kann.

Gibt es eine weitere Ansicht für Anwesenheiten bzw. Abwesenheiten?

 

Ja, über einen Anwesenheitskalender lassen sich auch grafisch die An- und Abwesenheiten anzeigen bzw. erfassen. Hier lassen Sie auch z.B. Abwesenheiten wie Urlaub / Kranktage in einer Werkstatt usw. abbilden. Jede Anwesenheit bzw. Abwesenheit kann definiert werden, die dann auch in der Übersicht entsprechend ausgewertet wird.

Können mehrere Taschengeldkassen / Bekleidungsgeldkasse geführt werden?

 

Ja, es lassen sich „unendlich“ vielen Taschengeldkassen oder Bekleidungsgeldkassen einrichten, so dass z.B. für jede Wohngruppe in einer Jugendhilfe eine eigene Taschengeldkasse oder Bekleidungsgeldkasse definiert werden kann. Entsprechend der Auswahl können verschiedenste Auswertungen (Quittungen / Saldenlisten / Kassenlisten usw.) durchgeführt werden.

Gibt es eine Anbindung an eine vorhandene Finanzbuchhaltung?

 

Ja, wir bieten über 80 verschiedene Finanzbuchhaltungsschnittstellen an. Im unwahrscheinlichen Falls, dass Ihre nicht dabei sein sollte, werden wir Ihre Schnittstelle realisieren.

Gibt es eine Sepa-Schnittstelle?

 

Ja, eine Sepa-Schnittstelle ist vorhanden, so dass Sie Ihre Lastschrifteinzüge über GOON erzeugen und in Ihr Bankprogramm einlesen können.

Können Sie auch einen Beleglosen Datenträgeraustauch mit den Kassen realisieren?

 

Ja, sowohl §302 SGB V, als auch §105 SGB XI bzw. Inko-Pauschalen, §132g SGB V,
Tages- / Nachtpflege und ambulante Leistungen lassen sich per Datenträgeraustausch einstellen und realisieren.

Werden Änderungen von Leistungen und die damit verbundene Rückrechnung z.B. bei einem Pflegegradwechsel automatisch berücksichtigt?

 

Ja, das System übernimmt für Sie die entsprechenden Korrekturen bei den Leistungen und auf den Rechnungen vor. Sie müssen nur den Rechnungslauf starten.

Werden Leistungen bei einer Preisänderung automatisch angepasst?

 

Ja, alle Leistungen, die einen fest hinterlegten Preis haben und automatisch geplant sind werden berücksichtigt. Die Preisänderungen können natürlich auch rückwirkend erfolgen. Das System erkennt automatisch ob und welche Korrekturen der Rechnungen notwendig sind.