Was ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) ist seit Januar 2019 wirksam. Ziel der Maßnahme ist es, Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte zu erreichen. Dazu gehört es auch die Arbeitsbedingungen mittels Digitalisierung nachhaltig zu verbessern. Die GO ON –Softwarelösungen unterstützen Sie dabei aktiv, effizient und fachlich fundiert bei der Digitalisierung Ihrer Pflegeeinrichtung.

Zusätzlich kann eine Förderung für die Digitalisierung in der Pflege von 40% der Anschaffungskosten bis maximal EUR 12.000,00 pro Versorungsvertrag beantragt werden. 

Wir helfen Ihnen dabei, GO ON – Software in Ihrer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung erfolgreich und mit Inanspruchnahme der Fördermittel einzuführen.

Wer hat Anspruch auf Förderung?

Jede ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtung kann den einmaligen Zuschuss aus dem Förderprogramm beantragen. Die Förderung bezieht sich nicht auf den jeweiligen Rechtsträger. So können Pflegeunternehmen mit mehreren Einrichtungen (z.B. mehreren Pflegeheimen und/oder Pflegediensten und/oder teilstationären Pflegeeinrichtungen) für jede Einrichtung einen Zuschuss beantragen.

Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss?

Gefördert werden dabei bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 12.000,00 möglich. Zum Erhalt des maximalen Förderbetrages müssen dementsprechend mindestens EUR 30.000,00 investiert werden. Es bleibt dann ein Eigenanteil von EUR 18.000,00. Wenn weniger investiert wird, wird entsprechend anteilig gefördert. Wenn eine Finanzierungszuständigkeit der Pflegeversicherung gegeben ist, kann der Eigenanteil als Betriebs- bzw. Sachkosten in der Pflegesatz- bzw. Vergütungsvereinbarung (oder im Rahmen der Investitionskostenverhandlungen) geltend gemacht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass einmalige Anschaffungskosten nur für die Zukunft geltend gemacht werden können. Eine rückwirkende Finanzierung ist nicht möglich.

Das Förderprogramm für Digitalisierung nach PpSG zusammengefasst

Von 2019 bis 2021 wird ein einmaliger Zuschuss für ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen bereitgestellt. Gefördert werden können Maßnahmen zur digitalen Anwendung in Bezug auf folgende GO ON – Softwarelösung und Dienstleistungen:

GO ON – Pflegedokumentation

GO ON – Mannager

GO ON – Modul Erhebung der Qualitätsindikatoren

GO ON – Dienstplan / Zeitwirtschaft

GO ON – Qualitätsmanagement

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Förderfähig ist jede Anschaffung digitaler und technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen und Dienstleistungen. Gefördert werden dabei bis zu 40 Prozent pro Einrichtung – jedoch max. ein Betrag von 12.000 Euro. 

Gerne unterstützen wir Sie bei dem Förderantrag. D.h. wir senden den Antrag selber zu und unterstützen Sie bei der Formulierung zur Beantragung. Zudem beraten wir Sie, wie Sie den Förderbetrag optimal nutzen können. Gewinnen Sie also doppelt mit unseren modernen und preisgünstigen Software-Browserlösungen und einer Förderung.