… GO ON – eAkte unterstützt unsere Standesbeamten bei allen Vorgängen, für die sie nach dem Personenstandsgesetz zuständig sind. Standesämter stehen dabei vor der Herausforderung, dass viele Dokumente mit sehr langen Aufbewahrungsfristen (bis zu 110 Jahre) belegt sind. Dies gilt nicht nur für Dokumente des Personenstandsregisters, sondern auch für die relevanten Schriftstücke, die sie für ihre Entscheidungsfindung benötigen. Diese werden in separaten Sammelakten verwahrt. Um der dabei anfallenden Papierflut Herr zu werden, erlaubt der Gesetzgeber gemäß § 22 Personenstandsverordnung die Führung einer elektronischen Sammelakte. Wir arbeiten jetzt nach einem einheitlichen Ablagesystem, für jeden einsehbar. Gerade bei Folgevorgängen kann man nun einfach die Sammelakte per Mausklick öffnen, einsehen, fertig!“ Weiterer Vorteil ist die Eindämmung der Papierflut. Kopien sowie die aufwendige und platzintensive Ablage in Archiven entfallen. Vorgänge können elektronisch weitergeleitet werden, ganz ohne Papier und Hauspost.