Menschen mit Behinderungen werden heute dank guter Entwicklungen in Forschung und Technik und individuellen Förderungen immer älter. Mit dieser positiven Entwicklung ändern sich jedoch auch die Anforderungen, insbesondere in den stationären Einrichtungen, für Menschen mit Behinderungen. Stand dort bisher die soziale Betreuung und Förderung an erster Stelle, gewinnt nun die Pflege immer mehr an Bedeutung.

Diese Kombination war abzusehen und ist aktuell ein bedeutendes Thema in den Einrichtungen. Damit sind wichtige strukturelle Änderungen einhergehend. Entsprechend geschultes Pflegepersonal muss vorhanden sein. Wenige SGB XII-Einrichtungen sind darauf eingestellt, dass neben pädagogischen Mitarbeiter(inne)n auch Pflegekräfte gestellt werden müssen. Das führt zu einer schwierigen Personalsituation, da es mit Mitarbeiter(innen), die rein pflegerische Leistungen – wie in der Altenhilfe üblich – bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung nicht getan ist. Umgekehrt kann man einen pädagogisch geschulten Mitarbeiter nicht einfach zu einer Pflegekraft umschulen. So sind nur wenigen Mitarbeiter(inne)n in der Behindertenhilfe  Begriffe wie „ Expertenstandard“, „Risiken“, „Grundpflege“ bekannt. Und dabei müssen sowohl stationäre Einrichtungen der Altenpflege als auch Einrichtungen für die Betreuung für Menschen mit Behinderungen (wenn der primäre Kostenträger im SGB XI-Bereich liegt) gleichermaßen danach arbeiten.

Bisher wurde es oftmals von den Prüfinstanzen geduldet, dass z.B. die „Expertenstandards“ in Behinderteneinrichtungen noch nicht implementiert wurden. Diese Duldung findet aber immer mehr ein Ende. Mit der Durchführung  pflegerischer Leistungen verändert sich auch der Anspruch an die Dokumentation. Es wird zu einer Angleichung zur Dokumentation in der stationären Altenpflege kommen.

GODO System hat diese Entwicklung schon vor langer Zeit erkannt und eine spezielle Software für die Behindertenhilfe entwickelt. In dieser Software können SGB XI- und SGB XII-Leistungen kombiniert werden. D.h. Sie können z.B. Metzler oder andere Verfahren mit den ABEDL abbilden. Dennoch liegt der Schwerpunkt auf der Hilfe- und Förderplanung und nicht auf der Pflegedokumentation.

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